Aktuelles

Soforthilfen und Informationen für Unternehmen

Der Bund gewährt Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise in ihrer Existenz bedroht sind.

Die Soforthilfen von Bund und Land sehen folgendes vor:

• Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.

• Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.


• Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-
Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro

Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei.

Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bis 30. Mai 2020 bei der
Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.
Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der
Hausbank Ihres Unternehmens beantragt werden.

BITTE DEN ANTRAG AUSGEFÜLLT, UNTERZEICHNET, MIT DEN ANLAGEN UND AUSSCHLIESSLICH IM PDF-FORMAT EINGESCANNT NUR AN DIE E-MAIL-ADRESSE CSH@isb.rlp.de  VERSENDEN.

Das Wirtschaftsministerium nimmt keine Anträge an und leitet auch keine Anträge weiter!

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://mwvlw.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/wissing-land-hilft-selbststaendigen-und-kleinunternehmen/ und https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/  

Auf Anweisung der Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck steht die W.E.G. in dieser Krisensiden Unternehmen aus Ludwigshafen in dieser Situation als Lotse zur Verfügung. Die W.E.G. hat daher eine Hotline geschaltet. Sie erreichen diese unter der Rufnummer 0621 – 504 4300 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr. Zusätzlich steht Ihnen eine Emailanschrift beratung@weg-ludwigshafen.de  als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.

Eine sehr weitreichende Informationsseite zu Hilfestellungen und Informationen für Unternehmen in der Corona-Krise findet man bei der IHK Pfalz:

http://www.pfalz.ihk24.de/servicemarken/informationen-unternehmen-corona4729208

und bei der HWK Pfalz:

https://www.hwk-pfalz.de/artikel/welche-soforthilfen-koennen-betriebebeantragen-51,0,3168.html

Auch können Sie sich hier in einen speziellen Newsletter eintragen, um aktuell informiert zu werden: https://www.pfalz.ihk24.de/servicemarken/formular-infoszu- corona-4741626#page

Stadt Ludwigshafen

Gewerbemeldestelle (Bereich Öffentliche Ordnung)
Die Gewerbemeldestelle bleibt vorerst geschlossen. Da Unterlagen und Anträge nicht persönlich entgegengenommen werden, können diese auf dem Postweg unter der Anschrift „Öffentliche Ordnung, Gewerbemeldestelle, Bismarckstraße 29,
67059 Ludwigshafen“ sowie per E-Mail an die Adresse
gewerbemeldestelle@ludwigshafen.de geschickt werden.

Gewerbesteuer:
Der Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen, nicht bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen. Anträge sind online verfügbar.

Kontakt und Info: https://finanzamt-ludwigshafen.fin-rlp.de/service/aktuelles/details/steuerlichehilfen-in-der-corona-krise

Stundungen von städtischen Steuern und Abgaben:
Angesichts der jüngsten Entwicklungen gewährt die Stadt Ludwigshafen allen wirtschaftlich stark von der Corona-Krise Betroffenen zur Existenzsicherung, in begründeten Fällen auf Antrag, einen Zahlungsaufschub von städtischen Forderungen zunächst bis 30. September 2020. Zinsen und Säumniszuschläge werden hierfür nicht erhoben. Die schriftlichen Anträge sind formlos bei der Stundungsstelle, der Steuerverwaltung oder der Stadtkasse der Stadtverwaltung, zu stellen.

Auch wenn die Entscheidungen jeweils einzelfallbezogen getroffen werden, soll über begründete Anträge unbürokratisch entschieden werden. Mitteilungen über die Entscheidungen der Anträge ergehen nur im Fall einer Ablehnung. Für alle anderen Antragsteller*innen gilt, dass ohne schriftliche Bestätigung oder Mitteilung der begründete Antrag genehmigt ist und ein entsprechender Zahlungsaufschub gewährt wird. Sollte sich die wirtschaftliche Lage bis zum Ende des Zahlungsaufschubs noch nicht geändert haben, kann ein entsprechender Folgeantrag gestellt werden, über den ebenfalls dann „in gleicher Weise“ entschieden wird. Wenn Sie Kontakt mit der Steuerverwaltung aufnehmen wollen, werden Sie gebeten, dies telefonisch oder per E-Mail mit Ihren zuständigen Sachbearbeiter*innen zu tun, deren Kontaktdaten auf der Rückseite der jeweiligen Steuer-und Abgabenbescheide aufgeführt sind.
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr das Verwaltungssekretariat unter 0621 504-3022 zu kontaktieren.
Für Stundungsbeantragungen ist Jutta Ratajski für die Nachnamens-buchstaben A bis L zuständig. Sie ist erreichbar unter der Rufnummer 0621 504-2234 und unter der E-Mailadresse jutta.ratajski@ludwigshafen.de.
Für die Nachnamensbuchstaben M bis Z kann mit Nicole Merz unter der Telefonnummer 0621 504-2267 und der E-Mail-Adresse nicole.merz@ludwigshafen.de Kontakt aufgenommen werden.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)


Sind Kredite für Betriebsmittel oder Investitionen nötig? Dann können Sie ab sofort bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.

Kontakt und Infos: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-HilfeUnternehmen.html

Land Rheinland-Pfalz

Stabstelle Unternehmenshilfe im Wirtschaftsministerium
Das Wirtschaftsministerium hat für Betriebe, die nun in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, eine Stabsstelle „Unternehmenshilfe Corona“ eingerichtet. Die Stabsstelle ist telefonisch erreichbar unter 06131-16-5110 oder per E-Mail an unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de

Der rheinland-pfälzische Mittelstandslotse, Prof. Dr. Manfred Becker, steht vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen ebenfalls als zentraler Ansprechpartner im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium zur Verfügung. Telefonisch ist er erreichbar unter 06131-16-5652 oder per E-Mail an mittelstandslotse@mwvlw.rlp.de. Infos: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Landesbank: Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Das Coronavirus wirkt sich auch direkt auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft aus. Einer dadurch ausgelösten negativen Entwicklung steuert die Landesregierung entgegen. Dabei entscheidend ist die Liquiditätssicherung von kleinen und mittleren Unternehmen. Über die ISB sowie die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz stehen Betriebsmittelkredite sowie Bürgschaften zur Verfügung, ebenso das Aussetzen
von Tilgungen. Für alle Fragen zu den Finanzierungsmöglichkeiten der ISB sind die Expert*innen der ISB unter der zentralen Beratungshotline 06131 6172-1333 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de erreichbar.
Die Beratungshotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgehend besetzt.

Kontakt und Infos: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-inkrisenzeiten.html

Kultur-und Kreativwirtschaft

Die Bundesregierung hat ein Paket mit Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaft lichen Folgen der Corona-Pandemie geschnürt, welches Kulturschaffenden zu Gute kommt.
Besonders hervorzuheben ist die befristete Ausweitung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV), verbunden mit einem erleichterten Bezug von Kinderzuschlag. Die Zugangsvoraussetzungen für den Leistungsbezug werden für einen befristeten Zeitraum erleichtert und eine Vermögensprüfung entfällt weitgehend. Damit kann der laufende Lebensunterhalt gesichert werden. Ebenfalls erleichtert wird die Inanspruchnahme des Kinderzuschlags.
Darüber hinaus werden finanzielle Soforthilfen für Solo-Selbstständige und
Kleinstunternehmen in Zuschussform erbracht. Auf einer eigens eingerichteten Website wird fortlaufend über die Maßnahmen und
die weitere Entwicklung informiert: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuerkuenstler- und-kreative-1732438

Aus dem bundesweiten Netzwerk der Kreativ-und Kulturwirtschaft wird zentral die Website „Kreative Deutschland“ mit allen Angeboten, Hilfen und Informationen speziell für diese Branche gepflegt – so zum Beispiel zur Künstlersozialversicherung, Ausfallentschädigung für Honorare etc.
Info: https://www.kreative-deutschland.de/

Ansprechpartner in Ludwigshafen und der Vorderpfalz ist KREATIVE PFALZ e.V. Kontakt und Info: www.kreative-pfalz.de

In Rheinland-Pfalz hat das Kulturbüro Rheinland-Pfalz in Kooperation mit Kulturnetz Pfalz e.V. ein FAQ Corona für Kulturschaffende erarbeitet. Neben angegebenen Hilfspaketen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz sind Informationen zu Kurzarbeitergeld, ALG II, Erleichterungen bei den Förderbedingungen in Rheinland- Pfalz, Lohnsteuer und Sozialversicherung, Liquiditätshilfen und vieles Weitere
hinterlegt. Das FAQ wird laufend aktualisiert.
Mehr unter http://www.kultur-rlp.de/corona/faq-corona/

Der Deutsche Kulturrat hat bundesweit eine sehr gute Übersicht über Hilfsmaßnahmen aufgesetzt. Mehr unter https://www.kulturrat.de/corona/